Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zustandekommen des Vertrages, Datenweitergabe, Schutzrechte Dritter
1.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftrag des Auftraggebers und Annahme des Auftragnehmers zustande.
1.2 Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung unter dem Bestellformular, als auch durch die Übersendung in elektronischer Form (z.B. E-Mail oder Fax) oder die telefonische Übermittlung rechtsverbindlich. Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt den Auftragnehmer insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Auftraggeber vor Auftragserteilung sicher, dass er sämtliche erforderlichen Rechte zur Weitergabe der einzustellenden Informationen besitzt. Dazu übertr.gt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. Soweit es für die Erbringung des Auftragnehmers geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht - ausschließlich zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte - widerrufliche Recht ein, Namen, Daten und Kennzeichnung des Auftraggebers sowie für die Durchführung des Auftragnehmers geschuldeten Leistungen ggf. erforderliche Materialien ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Auftraggeber sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen, und stellt den Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei.
1.3 Der Auftrag ist angenommen, wenn der Auftragnehmer ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen zurückweist
Preise, Abnahme, Fälligkeit, Verzug
2.1 Die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt zu den jeweils vereinbarten Preisen. Alle vom Auftragnehmer kommunizierten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich grundsätzlich zzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer.
2.2 Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich darüber einig, dass die Abnahme der Leistung durch die Zurverfügungstellung der Leistung durch den Auftragnehmer erfolgt. Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Zurverfügungstellung der Leistung mitteilt, gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen 24 Stunden unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
2.3 Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Laufzeit, Abonnement und Kündigung
3.1 Der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine automatische Verlängerung des Vertrags vereinbart wurde. Wurde eine automatische Verlängerung vereinbart, muss der Vertrag bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. 3.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. Der Auftragnehmer ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:
a) Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.
b) Verzug des Auftraggebers mit der vereinbarten Vergütung, bei monatlicher Zahlungsweise mit einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht.
c) Sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggeber, dies tun zu wollen.
d) Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
3.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Zurückweisung des Auftrags durch den Auftragnehmer, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Änderungswünsche und Wettbewerb
4.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, auch angenommene Aufträge zurückzuweisen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind, der Inhalt gegen die guten Sitten oder berechtigte Interessen des Auftragnehmers verstößt oder der Inhalt gegen die Werberichtlinien von Erfüllungsgehilfen verstößt. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und / oder religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, Dienstleistungen oder Zugänge im Falle einer gesetzeswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung zu sperren. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber bleibt gegenüber dem Auftragnehmer vergütungspflichtig.
4.2 Ist es dem Auftraggeber aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen nicht möglich, die für die Inanspruchnahme bestimmter individueller Leistungen erforderlichen Vertragsbeziehungen mit Dritten einzugehen, stellt dies den Auftragnehmer von seiner diesbezüglichen Leistungspflicht frei.
4.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Anfrage alle für die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen sowie insbesondere Rechnungen o.ä. zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Vornahme der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass der Auftragnehmer den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Falls der Auftraggeber, die zur Realisierung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt und dadurch die Bestellung nicht realisiert werden kann, trägt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € zzgl. MwSt. pro (Einzel-)Vertrag / Rufnummer.
4.4 Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich an den Auftragnehmer richten.
Vertragsstrafe
5.1 Bei einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesem Vertrag ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € je (Einzel-) Vertrag / Rufnummer an den Auftragnehmer zu bezahlen. Der
Nachweis eines höheren Schadens durch den Auftragnehmer bleibt vorbehalten.
Haftung
6.1 Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die darin enthaltene Haftungsregelung unberührt.
6.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung des Auftragnehmers auf das 5-fache der Auftragssumme beschränkt. Diese Beschränkung ersetzt nicht den Nachweis des Schadens.
6.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden aufgrund von Datenverlusten oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Auftraggebers vorhandenen Komponenten verursacht wurden, sowie für entgangenen
Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Informationen und Daten oder sonstigen Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Falle einer Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Kenntnis des Mangels schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen.
7.2 Der Auftragnehmer ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder zur Neulieferung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Der Auftraggeber hat selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser Verlust durch eine ordnungsgemäße Datensicherung durch den Auftraggeber vermieden worden wäre.
Passwörter
8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm zugeteilten Passwörter streng geheim zu halten und den Auftragnehmer umgehend zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Widerruf und Stornogebühren
9.1 Ein Widerrufsrecht im Sinne des Verbraucherschutzes besteht zwischen Geschäftskunden nicht.
9.2 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
9.3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
9.4 Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die von dem Verbraucher erhalten wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist.
9.5 Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
9.6 Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er den Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
9.7 Sollte der Auftraggeber die Verträge widerrufen, erklärt er sich mit den jeweils aktuellen Stornogebühren des Auftragnehmers einverstanden.
9.8 Wird der Vertrag seitens des Netzbetreibers / Providers storniert, weil der Kunde dies zu verantworten hat und der Auftragnehmer mit Provisionen zurückbelastet, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zurückbelasteten Provisionen erstatten sowie alle zusätzlich entstandenen Kosten tragen.
Stornogebühren
10.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so gilt mit Hinblick auf den Zahlungsanspruch des Auftragnehmers folgendes:
a) Bei Kündigung binnen 24 Stunden nach Vertragsschluss: 50 % der vereinbarten Vergütung.
b) Bei Kündigung ab 24 Stunden nach Vertragsschluss: 70 % der vereinbarten Vergütung.
c) Nach Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer, aber vor Abschluss: 100 % der vereinbarten Vergütung.
d) Nach Abschluss der Arbeiten: 100 % der vereinbarten Vergütung.
10.2 In allen Fällen sind die ersparten Aufwendungen des Auftragnehmers anzurechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.
10.3 Ist der Auftraggeber der AuWorderung des Auftragnehmers zur Mitwirkung, insbesondere über die Zurverfügungstellung von Informationen, die für die Leistungserbringung notwendig sind, auch nach entsprechender AuWorderung und Fristsetzung nicht nachgekommen, so gilt der Vertrag als aufgehoben. Mit Hinblick auf den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers gilt Abs. 1 entsprechend. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere weitergehenden Schadensersatzes, bleibt vorbehalten.
Änderung der AGB
11.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen
nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt.
Datenspeicherung
12.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses notwendige Daten durch den Auftragnehmer gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Daten nur für die Zwecke dieses Vertragsverhältnisses zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlich oder der Auftraggeber hat hierin eingewilligt.
Verschwiegenheitsklausel
13.1 Vertraulichkeit der Vertragsdetails: Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Vertragsdetails, insbesondere Preisvereinbarungen, technische Spezifikationen und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.
13.2 Verbot der VeröWentlichung auf Online-Bewertungsportalen: Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine negativen Kommentare, Bewertungen oder sonstige Informationen, die sich auf diesen Vertrag und die Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer beziehen, auf Online-Bewertungsportalen oder in sozialen Medien zu veröWentlichen.
13.3 Vertragsstrafe bei Verstoß: Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung und das VeröWentlichungsverbot verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € an den Auftragnehmer zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
13.4 Ausnahmen: Diese Verschwiegenheitsklausel gilt nicht, soweit der Auftraggeber gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist oder die Informationen bereits öWentlich bekannt sind.
13.5 Dauer der Verschwiegenheitspflicht: Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und das Veröffentlichungsverbot gelten auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) als vereinbart. Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.
